Reise-Storno-Schutz Versicherung
Die Europäische Reiseversicherung bietet seit Ende Mai 2020 einen vollumfänglichen Versicherungsschutz trotz Corona-Pandemie.
In den Hotelstorno-Versicherungsprodukten der Europäischen Reiseversicherung sind folgende Gründe bei einer Stornierung oder einem Reiseabbruch durch den Gast gedeckt:
- Erkrankung des Gastes an Covid-19;
- Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an Covid-19 und die Anwesenheit des Gastes zu Hause ist dringend nötig;
- Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist;
- ein positives Testergebnis ohne Symptome;
- ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne.
Kein Versicherungsschutz besteht:
- wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte;
- wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland;
- bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen;
- bei Grenzsperren, behördlich verhängten Hotelschließungen, Lockdown durch die Regierung (Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage – es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden).
Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserem Reise-Storno-Schutz sind Sie finanziell abgesichert.
Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reise-Storno-Schutz Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von der Europäische Reiseversicherung übernommen werden. Klicken Sie hier, um Ihrer persönliche Reiseversicherung abzuschließen.